NEXTORCH

Nextorch T53 Set

€184,90 Inklusive MwSt. zzgl. Versandkosten
Lieferzeit 6-9 Tage
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NEXTORCH

Nextorch T53 Set

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Ein wahres Meisterwerk!

Die patentierte Nextorch T53 verfügt über starkes und farbiges Licht ohne Leuchtkraftverlust. Drei Lampen in einer. Wenn es um beste Leuchtleistung auch bei Grün- oder Rotlicht geht, ist diese Jagd-LED-Lampe anderen um Lichtjahre voraus. Die gewünschte LED (Weiß, Rot, Grün) wird genau in des Zentrum des Refklektors positioniert, so dass keine Einbußen bei der Leuchtstärke, auch auf große Entfernungen entstehen. Je nach Situation wird die gewünschte Farbe einfach durch einen Drehschalter aktiviert. Das Weißlicht erreicht eine Leuchtweite von 220 m, Grün 160 m und Rot 125 m. Somit entfallen umständliche Farbfilter, die entsprechend gewechselt werden müssten.

Bei Notlagen blinkt die T53 ein S.O.S-Notrufsignal vollkommen automatisch, was in schwer erreichbare Gegenden ohne Mobilfunkempfang ein echtes Sicherheitsplus ist.

Technische Daten:

  • Bis zu 6 Stunden Leuchtdauer
  • Aufladung mittels USB-Stecker
  • 100% wasser- und staubdicht (IPX4)
  • Absolut stoßfest

LEDs:   Cree™  XP-L V5 weiße LED 760 Lumen

             Cree™  XP-E2 grüne LED 129 Lumen

             Cree™  XP-E2 rote LED 109 Lumen

Lieferumfang:
  • Ein hochwertiger Lithium-Ionen Akku
  • Ein USB-Kabel
  • Kabelfernbedienung
  • Universalhalterung

Gewicht: 185 g (ohne Batterien)

Maße:     168 x 40 x 26 mm

Farbe:     Mattschwarz

Artikel: 1490006

Es ist privaten Anwendern VERBOTEN an Waffen oder waffenähnlichen Spielzeug ( Anscheinswaffen) eine zielbeleuchtende Einrichtung zu montieren!
Eine Montage der NexTORCH RM85 Halterung in Verbindung mit einer Taschenlampe oder eines anderen Zielbeleuchtungsssystems an Schusswaffen ist ausschließlich Beamten von Dienststellen, die von den entsprechenden Bestimmungen des Waffengesetzes ausgenommen sind, vorbehalten.

Eine Vorrichtung welche das Ziel in irgendeiner Weise anstrahlt und zur Montage an einer Waffe vorgesehen ist, ist nach deutschem Waffenrecht ein verbotener Gegenstand!
Bitte Anlage 2, Abschnitt 1, Nr. 1.2.4.1 ( http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2_82.html ) beachten!